Sie können auch nur den Wahlvorschlag, den Sie wählen wollen, in der Kopfleiste ankreuzen

mit der Folge, dass jeder/jedem aufgeführten Bewerberin/Bewerber eine Stimme zugeteilt wird; bei Mehrfachbenennungen erhalten dreifach aufgeführte
Bewerberinnen/Bewerber drei Stimmen, doppelt aufgeführte Bewerberinnen/Bewerber zwei Stimmen.